AGB

werbdoch HornGrafik Maikammer

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Folgende Geschäftsbedingungen gelten für den derzeitigen, sowie für zukünftig abgeschlossene Verträge bzw. Aufträge zwischen der Firma werbdoch-Horn Grafikdesign und dessen Auftraggeber. werbdoch-Horn Grafikdesign erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.

1.1 - Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich und in schriftlicher Form anerkennt, sind für ihn unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2 - Bei schriftlicher Auftragserteilung des Auftraggebers (Kunden) erkennt dieser, sowohl auch der Lieferant (werbdoch-Horn Grafikdesign) diese AGB ausnahmslos an.

2. LEISTUNGEN

2.1 - Der Umfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Agentur, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder separaten Verträgen.

2.2 - Gegenstand des jeweiligen Auftrages ist lediglich die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.

2.3 - Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die Agentur mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Werbungstreibenden erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des Präsentationshonorar (mögliche Aufwandsentschädigung an den Bieter für das Erstellen von Konzept und Angebot sowie für die Präsentation beim Auftraggeber.)

2.4 - Das Präsentationshonorar wird im Falle der Erteilung des Auftrages auf die Agenturvergütung angerechnet. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung überlieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z.B. per E-Mail). „werbdoch“ ist berechtigt, ihre Leistungsverpflichtung in Teilleistungen oder Teillieferungen zu erfüllen.

2.5 - Mehraufwand, der aufgrund vom Auftraggeber veranlasster Änderungen entsteht, wird als zusätzlicher Aufwand abgerechnet, sofern im Einzelfall keine abweichende Vergütungsregelung getroffen wurde. Zusätzliche Leistungen, wie z.B. die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe sowie andere Zusatzleistungen, insbesondere aus den Bereichen Grafik, Text, Konzept, Produktionsüberwachung u.a., werden nach Aufwand gesondert berechnet.

2.6 - Sofern nicht anders vereinbart, kann “werbdoch“ gesonderte Leistungen wie z.B. Texterstellung, fotografische Arbeiten auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen. Der Auftraggeber kann einen solchen Dritten ablehnen, sofern er diese Leistungen selber erbringt oder eigenständig einen Dritten einbringt, das jedoch nur durch eine schriftliche Zustimmung seitens „werbdoch“ möglich ist.

3. DATENSICHERHEIT

3.1 - Stellt die Agentur dem Vertragspartner im Zusammenhang mit einer Angebots- oder Auftragserteilung Dokumente zur Verfügung, dürfen diese Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die Agentur hat einer Weitergabe an Dritte ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3.2 - Soweit Daten an „werbdoch“ - geich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln.

3.3 - Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

3.4 - Der Kunde stellt „werbdoch“ von jeglicher Haftung für den Inhalt der Daten frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, welches Dritte in ihren Rechten verletzt. Für „werbdoch“ ist es nicht möglich, eine eingehende Einzelprüfung für den Fall, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden, vorzunehmen

4. MITWIRKUNGSPFLICHT

4.1 - Zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen unterstützt der Auftraggeber den Auftragnehmer, indem er innerhalb der vorher festgesetzten Anforderungsfristen „werbdoch“ mit allen Informationen und Unterlagen versorgt, die zur Einbringung der Leistungen von „werbdoch“ erforderlich sind.

4.2 - Kommt der Auftraggeber diesen Verpflichtungen nicht nach, haftet er für den daraus entstehenden Schaden.

4.3 - Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, für die Agentur im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-,Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese der Agentur umgehend, innerhalb der schriftlichen Vereinbarung und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten.

5. VERGÜTUNG

5.1 Die Vergütung sind Bruttobeträge, da zur Zeit, gemäß §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetzt, keine Umsatzsteuer erhoben wird.

5.2 Die Vergütung erfolgt nach jeder Leistungsphase. Durch die Abnahme einer Leistungsphase wird deren Ergebnis zur verbindlichen Grundlage weiterer Leistungen.

5.4 - Die Kosten an die Druckerei für den Druck der von „werbdoch“ gestalteten Publikation trägt der Auftraggeber. Je nach Bedingungen der Druckerei sind diese vor bzw. nach dem Druckvorgang zu erstatten. „werbdoch“ wird den Auftraggeber hierzu schriftlich mit vorläufigem Kostenrahmen der Druckerei in Kenntnis setzen.

5.5 - Weigert sich der Auftraggeber die Rechnung der Druckerei im Voraus zu zahlen, sind die schon angefallenden, sowie die zusätzlichen Kosten für „werbdoch“ zu entrichten.

5.6 - Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Erhalt seiner Druckprodukte umgehend die Firma werbdoch-Horn Grafikdesign per Telefon oder Email über den Eingang dieser zu unterrichten, auch um weitere Kosten seinerseits zu sparen.

6. HÖHERE GEWALT

6.1 - Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die Agentur, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

6.2 - Der höheren Gewalt stehen z.B. Betriebsstörungen, schwere Krankheiten und ähnliche Umstände sowohl auf Seiten von „werbdoch“ als auch deren Zulieferer/Auftragnehmer gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Agentur teilt dem jeweiligen Vertragspartner den Eintritt solcher Umstände unverzüglich mit.
Eine Haftung der Agentur „werbdoch“ in Fällen höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

7. WIRKSAMKEIT

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein bzw. werden, oder sollte die AGB unvollständig sein, so werden die übrigen Inhalte der AGB nicht davon berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt, durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

8. ERFÜLLUNGSORT und GERICHTSSTAND

Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit einem Vertrag zwischen werbdoch Horn Grafikdesign und einem Auftraggeber, auch über dessen Zustandekommen und Gültigkeit, sind die Gerichte in „Landau in der Pfalz“ zuständig.

Stand: Januar 2015

WERBDOCH


mail@werbdoch-hornGrafik.de

+49 (0) 6321 - 91 85 97 0
67487 Maikammer
Rheinland Pfalz

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